Diskontgeschäft
Ankauf von Wechseln vor dessen Fälligkeit durch eine Bank. Dies geschieht unter Abzug der Zinsen von der Wechselsumme, sowie einer Diskontprovision. Der jeweils anzusetzende Diskontsatz richtet sich in gewissen Grenzen nach den Zinssätzen der Zentralbank bzw. sonstigen Refinanzierungssätzen, jedoch auch nach anderen Kriterien, wie etwa der Bonität der Wechselverpflichteten, Rediskontierbarkeit, Geschäftsbeziehungen mit dem Wechseleinreicher und anderen. Als rechtliche Grundlagen für Diskontgeschäfte gelten das Wechselgesetz, das Bundesbankgesetz, sowie die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Banken. Rechtlich betrachtet stellt das Diskontgeschäft einen Kauf dar und gilt zusätzlich als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes. Diskontgeschäfte sind eines der wichtigsten Aktivgeschäfte der Banken und stellen aufgrund von Wechselstrenge und der Girantenhaftung besonders sichere Kreditgeschäfte dar. Um die Sicherheit von Diskontgeschäften noch weiter zu erhöhen, werden meist nur Wechsel mit einer Resthöchstlaufzeit von 3 Monaten angekauft.
Wichtiges Aktivgeschäft der Banken, bes. in Form der Wechseldiskontierung. Es ist wegen der Wechselstrenge und Haftung der Giranten ein sehr sicheres Kreditgeschäft. Im rechtlichen Sinne ist das D. ein Kaufgeschäft, kein Darlehensgeschäft. In Deutschland konnten bis Ende 1998 die Geschäftsbanken „gute" Handelswechsel (im Rahmen eines Rediskontkontingents) an die Deutsche Bundesbank weiterverkaufen, rediskontieren (rediskontfähige Wechsel, Diskontpolitik).
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