Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Grundgeschäftserklärung

Eine Grundgeschäftserklärung hatten die Kreditinstitute der Deutschen Bundesbank bei der Rediskontierung von Bankakzepten, Debitorenziehungen und Exporttratten abzugeben. Sie beinhaltete, dass der Wechsel ein Handelswechsel sei und insbesondere nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Kundenforderungen diente. Darstellung der geschäftlichen Grundlage vor allem eines Wechsels, d.h. zu welchem Finanzierungszweck er dient bzw. gedient hat.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Grundgesamtheit
 
Grundgesetz (GG)
 
Weitere Begriffe : makroökonomische Geldfunktionen | Urhorde | Überweisungslaufzeit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.