Kontingente
Sind Wert- oder Mengengrenzen für die Ein- und Ausfuhr von Waren, um das Angebot auf Märkten zu regulieren. Sie können aus außenwirtschaftlichen (Einfuhr bzw. Ausfuhrkontingent) oder zollrechtlichen Gründen festgesetzt werden. Von Devisenkontingenten spricht man, wenn im Außenhandel zum Ankauf bestimmter Waren nur eine festgelegte Menge von Devisen freigegeben wird. Kontingente werden in der Regel durch staatliche oder internationale Vereinbarungen aufgrund bilateraler oder multilateraler Abkommen beschlossen. Diese Vereinbarungen stehen jedoch grundsätzlich im Widerspruch zu den GATT-Regelungen (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)).
Begr. d. Außenwirtschaftsrechts für die wert- und/oder mengenmäßige Begrenzung von Warenimporten und -exporten. K. werden auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Abkommen durch staatliche oder internationale Maßnahmen festgelegt und überwacht. Sie dienen der Marktregulierung, z. B. in der EG im Rahmen der gemeinsamen Agrarmarktordnung.
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