Außenwirtschaftsrecht
Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) niedergelegtes Recht des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs mit fremden Wirtschaftsgebieten bzw. zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden sowie des Verkehrs mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen.
Es stellt die Summe aller Rechtsvorschriften (einschl. internationaler Übereinkommen) dar, die hinsichtlich des grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungsund Kapitalverkehrs gelten und somit bei den wirtschaftlichen Vorgängen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden von diesen zu beachten sind. In Deutschland bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung die Grundlagen des A.
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