Außenwirtschaftspolitik
Begr. f d. Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen zur gezielten (direkten oder indirekten) Beeinflussung (Förderung oder Einschränkung) außenwirtschaftlicher Beziehungen und daraus resultierender grenzüberschreitender Transaktionen. Sie können der Ordnungspolitik (z. B. Freihandel, Protektionismus), der Prozesspolitik (Einsatz der dem Ordnungsrahmen entsprechenden Instrumente, wie Meistbegünstigung, Zölle, Kontingente, Subventionen, Aufwertung oder Abwertung von Währungen) oder der Integrationspolitik (vgl. Freihandelszone, Zollunion) dienen.
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