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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Freihandelszone

Eine Freihandelszone ist ein Zusammenschluss von Staaten zur Förderung des freien Handels innerhalb dieser Gruppe von Staaten. Grundlage einer Freihandelszone ist die Abschaffung von Binnenzöllen und anderen so genannten mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den teilnehmenden Staaten.

In einer Freihandelszone bilden die Teilnehmerstaaten ein einheitliches Zollgebiet. Das heißt, sie beseitigen Zölle sowie andere mengenmäßige Beschränkungen im Handel miteinander. Im Gegensatz zur Zollunion errichten die Mitglieder einer Freihandelszone aber keine gemeinsamen äußeren Zollgrenzen. Damit haben die einzelnen Mitglieder weiterhin das Recht gegenüber Drittstaaten, welche nicht am Freihandel teilnehmen, eigenständig Zölle festzulegen.

Der Errichtung von Freihandelszonen liegt die Idee zu Grunde, dass Freihandel zu einer optimalen Arbeitsteilung zwischen den teilnehmenden Volkswirtschaften führt. Die so innerhalb der einzelnen Teilnehmerstaaten entstehende optimale Produktion und Spezialisierung soll dann größtmöglichen Wohlstand für alle beteiligten Volkswirtschaften erzeugen.

Der Freihandel stellt jedoch nicht für alle Staaten die optimalste Form der internationalen Wirtschaftsbeziehungen dar. Für Entwicklungsländer kann Freihandel durchaus nachteilig sein, wenn deren Volkswirtschaften sich noch im Aufbau befinden und dadurch noch nicht ausreichend produktiv sind, um mit entwickelteren Staaten zu konkurrieren. Um die eigene Volkswirtschaft zu schützen, werden diese Staaten daher dazu neigen Zölle und andere mengenmäßige Beschränkungen von eingeführten Gütern möglichst hoch zuhalten.

Regionale Freihandelszonen bilden zum Beispiel die EFTA, die NAFTA und der MERCOSUR. Dagegen ist die EU eine Zollunion, denn die Außenzölle für die Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der EU einheitlich festegelegt. Bestrebungen den Freihandel im globalen Maßstab zu fördern, stellen das so genannte GATT-Abkommen und die aus ihm hervorgegangene WTO dar.

Integration; Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) Siehe: Europäische Freihandelszone - EFTA (1) Form der wirtschaftlichen Integration mehrerer Länder, bei der auf die Erhebung von Zöllen und auf die Anwendung von Beschränkungsbestimmungen des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs untereinander größtenteils oder ganz verzichtet wird. Sie führt zur regionalen Liberalisierung des Handels zwischen den beteiligten Zollgebieten. Dabei wird — im Unterschied zur Zollunion — den Mitgliedstaaten aber das Recht belassen, ihre Zollbestimmungen und anderen nationale Maßnahmen der Handelsbeschränkung bzw. -förderung gegenüber Drittländern selbstständig anzuwenden. Eine Folge davon ist, dass in einer F. nur Ursprungswaren der beteiligten Staaten begünstigt sind. Da eine F. prinzipiell gegen das Gebot der Meistbegünstigung verstößt, sind in Art. XXIV GATT-(WTO)Abkommen die Voraussetzungen ihrer Zulässigkeit definiert. Beispiele für F. sind EFTA, CEFTA, NAFTA. (2) Ein von Entwicklungs- und Transformationsländern formal juristisch aus ihrem Binnenmarkt ausgegliedertes Gebiet, das Produktions- und Handelsunternehmen - aus dem eigenen Land und aus anderen Ländern - als weltmarktorientierter Standort dient. Mit solchen F. wollen sich die betreffenden Länder bessere Eingliederungsbedingungen und internationale Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten verschaffen.



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