Liberalisierung
i. w. S. Befreiung des Außenhandels von allen Handelshemmnissen und damit Verwirklichung des Freihandels. Bekanntestes Beispiel ist der EG-Binnenmarkt mit prinzipiell freiem Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr.
1. Befreiung der Aussenwirtschaftstransaktionen und -geschäfte von allen wert- und mengenmässigen Beschränkungen und Reglementierungen. 2. Befreiung des Geld- und Kapitalverkehrs, insb. des Grenzen überschreitenden, von Einschränkungen, Reglementierungen, Regulierungen usw. aller Art (Deregulierung).
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