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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zollunion

ist ein Zusammenschluß mehrerer Staaten die einen gemeinsamen Markt ernchten wollen Dabei werden jegliche -Zölle und sonstigen Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedern abgebaut, zu den restlichen Handelsnationen besteht ein einheitlicher Außenzoll. Eine Zollunion ist für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der -EG verwirklicht. Infolge des einheitlichen Außenzolls ist die Zollunion nicht mit der Freihandelszone zu verwechseln (siehe Freihandel). Bezeichnung für einen Zusammenschluß mehrerer Zollgebiete zu einem einheitlichen Zollgebiet. Binnenzölle zwischen den Mitgliedern fallen innerhalb einer Zollunion weg. Gegensätzlich zur Freihandelszone kann bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern kein Mitgliedsland eigene Zölle erheben. Innerhalb der Zollunion werden einheitliche Außenzölle erhoben. Eineinhalb Jahre früher als vorgesehen konnte die EG im gewerblichen Bereich die Zollunion am 1.7.1968, bei landwirtschaftlichen Produkten am 1.1.1970 vollenden. Später beitretende Mitglieder erhalten jeweils eine Übergangsfrist, bis die Zollunion auch auf ihrem Gebiet voll anwendbar ist.



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