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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ordnungspolitik

Das Zusammenwirken aller staatlichen Maßnahmen, durch welche die wirtschaftliche Verfassung eine Landes bestimmt und aufrecht erhalten wird. Durch die Ordnungspolitik werden die Rahmenbedingungen und die Spielregeln für den Wirtschaftsprozess festgelegt. Dies gilt für die Markt- wie für die Planwirtschaft oder Mischformen aus beiden.

Bei der Ordnungspolitik geht es um staatliche Maßnahmen auf der Basis einer bestimmten Theorie oder wirtschaftspolitischer Ziele anstelle von Eingriffen, die sich am Augenblickserfolg orientieren. Dabei können der Wirtschaftspolitik sehr unterschiedliche Leitbilder zugrunde liegen. Sie kann sich am Marxismus-Leninismus orientieren und deshalb die Planwirtschaft zum Ziel haben. Es können aber auch wirtschaftspolitische Vorstellungen sein, wie sie der Ordoliberalismus entwickelt hat. Auch Ziele wie "gesamtwirtschaftliche Rahmenplanung", Planificacion wie zeitweise in Frankreich oder "soziale Marktwirtschaft" wie in der Bundesrepublik Deutschland können Leitlinie für die Ordnungspolitik eines Landes sein. Diese Leitlinien liegen nicht für alle Zeiten fest sondern wandeln sich mit den jeweils geltenden politischen Vorstellungen und Zielen.

Entsprechend diesen Zielen wird der Staat seine Gesetze formulieren und den Teilnehmern am Wirtschaftsprozess ihre Aufgaben und Rechte zuweisen, also eine Wirtschaftsordnung schaffen. Im Rahmen einer planwirtschaftlichen Ordnung darf es nur wenig Entscheidungsfreiheit für die Produzenten und Verbraucher geben, weil eine zentrale Behörde bestimmen soll, was investiert und produziert wird und zu welchen Preisen die Güter und Dienstleistungen verkauft werden. Eigene Initiative ist deshalb nur störend und muss unterdrückt werden. In einer Marktwirtschaft dagegen sollen diese Entscheidungen so weit wie möglich privat getroffen werden. Hier basiert die Ordnung auf der Kreativität und Initiative aller Teilnehmer am Wirtschaftsprozess.

In einer Marktwirtschaft wird den Unternehmern und Arbeitnehmern, den Banken, Gewerkschaften, Sparern und Verbrauchern die Freiheit gelassen, ihre wirtschaftlichen Entscheidungen so weit wie möglich selber zu treffen: Wie viel sie sparen und investieren wollen, welchen Beruf sie erlernen und wo sie arbeiten möchten, was sie produzieren und kaufen. Die Koordination all dieser Vorgänge soll am Markt stattfinden. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis der Güter und Dienstleistungen. Über Angebot und Nachfrage regelt sich auch, welche Güter und Dienste in welcher Menge und Qualität hergestellt werden.

Freie Marktwirtschaft bedeutet aber nicht, dass der Markt einfach sich selber überlassen werden kann. Ebenso wie beim Verkehr auf den Straßen müssen Regeln aufgestellt werden, damit die Freiheit nicht im Chaos endet. Nur in einem vom Staat gesetzten und überwachten rechtlichen Rahmen kann sich der Wettbewerb zum allgemeinen Nutzen entfalten. Nur durch entsprechende Schutzgesetze kann verhindert werden, dass der Starke den Schwachen ausbeutet. Nur durch eine vom Staat garantierte soziale Ordnung kann gesichert werden, dass auch Kinder, Alte und Kranke zu ihrem Recht kommen.

Der Staat muss aber auch Wettbewerbspolitik betreiben. Ein sich selbst überlassener Wettbewerb kann sonst früher oder später entweder in weiten Bereichen zu Oligopolen oder Monopolen führen oder zur "Schlafmützenkonkurrenz" degenerieren. In beiden Fällen werden mögliche Entwicklungschancen vertan und die Arbeitnehmer und Kunden geschädigt. Eine "Vermachtung" der Märkte führt dazu, dass die Marktwirtschaft sich in weiten Bereichen selber stranguliert.

Das muss der Staat als Hüter des Wettbewerbs durch entsprechende Regeln verhindern. Er muss einen rechtlichen Rahmen setzten, innerhalb dessen sich der Wettbewerb abspielt. Er muss private Marktmacht dadurch verhindern, dass er für ausreichende Konkurrenz sowohl auf Seiten der Anbieter als auch der Nachfrager sorgt, also die Märkte offen hält - auch für Wettbewerber aus dem Ausland. Der Staat muss ähnlich wie der Schiedsrichter beim Fußball die Einhaltung der Regeln überwachen und für fair play sorgen. Das hat schon Ludwig Erhard erkannt und gegen große Widerstände eine Kartellgesetzgebung durchgesetzt.

Zu den wichtigste Aufgaben der staatlichen Ordnungspolitik gehört deshalb:

Eine erfolgreiche Ordnungspolitik, die die Spielregeln für einen fairen Wettbewerb bestimmt, setzt allerdings einen von Gruppeninteressen freien Staat voraus. Da dies in der Praxis nie ganz zu erreichen ist, weil auch in den Parlamenten Vertreter bestimmter Interessen sitzen, ist eine lupenreine Ordnungspolitik kaum zu verwirklichen. Zwar wird dieser Gedanke bis heute in Deutschland ernster genommen, als in vielen anderen Ländern, die sich eher einer pragmatischen Politik verschrieben haben. Aber auch in der Bundesrepublik wird immer wieder gegen die Prinzipien der Ordnungspolitik verstoßen.



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