Privateigentum
In der Wirtschaftssoziologie:
bezeichnet im Unterschied zu Gemeineigentum (Eigentum in der Hand einer Gemeinde, einer Siedlungsgruppe, einer Körperschaft, auch des Staates) und zu Genossenschaftseigentum die Verfügungsgewalt über Sachen und Güter in der Hand von nicht gemeinschaftlich gebundenen einzelnen oder Gruppen. Bei K. Marx und in der marxistischen Theorietradition wird unter Privateigentum meist allein Verfügungsgewalt über Produktionsmittel (nicht über andere Sachen oder Güter) verstanden. Eigentum [2]
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