Marktregulierung
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Als Instrument der Industrieordnungspolitik (Preis-, Mengen- oder Absatzgebietsregulierungen) schränkt die Marktregulierung den Wettbewerb entweder durch die staatliche Zulassung privater Absprachen oder durch direkte Preiseingriffe (Mindest-, Höchstpreise) oder Mengenzuteilung (Quotenregelung) auf der Erzeuger- oder Handelsstufe teilweise oder ganz ein.
1. Allg. steuernde Eingriffe vor allem staatlicher Stellen in bestimmten Märkten bzw. das dortige Geschehen, um bestimmte als im übergeordneten Interesse zweckmässig erachtete Bedingungen zu bewirken. Marktregulierung betreibt so in starkem Masse die Zentralbank i. Hinbl. a. die Finanzmärkte. 2. Wird in gewissem Masse von Banken betrieben, z. B. am Wertpapiermarkt, um bestimmte Angebot-Nachfrage-Konstellationen herzustellen. Auch durch Kurspflegemassnahmen.
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