Wertpapiermarkt
Teil des (nationalen bzw. internationalen) Finanzmarktes, dessen Gegenstande Wertpapiere und andere Finanzinstrumente sind; in Deutschland seit dem Erlass des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes einer spezifischen Wirtschaftsaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) unterworfen, dem es obliegt, Missständen entgegenzuwirken, welche erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können (§ 4 I 2 WpHG). Das für die Funktionsfähigkeit von Wertpapiermarkt wesentliche Vertrauen der Anliegen wird durch die Überwachung von Insidern (§§ 12 ff. WpHG), erhöhte Transparenz des Marktgeschehens durch Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften (§§ 21 ff. WpHG) herbeigeführt, veranlasst auch durch EG-Rechtsakte (z. B. die Insider-Richtlinie). Zur Einhaltung der Regeln für den Wertpapiermarkt obliegt dem BAWe eine umfassende Aufsicht über den börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel (§ 1). Die Wohlverhaltenregeln auf (inländischen) Wertpapiermarkt (§§ 31 ff. WpHG) setzen Vorgaben der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie um; im Übrigen bestehen zahlreiche Regeln (§§ 7, 19, 30, 36 c WpHG) über eine internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung der Wertpapiermarkt Ein Wertpapiermarkt kann eine Wertpapierbörse, aber auch ein sonstiger, “nicht organisierter Markt” (§ 2 V WpHG) sein (Over-The-Counter-Markt).
Teilmarkt des (vor allem) organisierten Kapitalmarkts. Teilmärkte sind: 1. Primärmarkt für Effekten(emissionen) mit: a) Aktienmarkt und b) Schuldverschreibungsmarkt. 2. Sekundärmarkt für Effekten mit: a) Aktienmarkt, spez. Effektenbörse und b) Schuldverschreibungsmarkt, spez. Effektenbörse. 3. Primärmarkt für andere Wertpapiere (z.B. Wechsel, Notes, Commer-cialpaper). Auf dem Primär- oder auch Emissionsmarkt stehen sich Unternehmen als Anbieter und Kapitalanleger als Nachfrager nach Wertpapieren gegenüber, während sich der Sekundär- oder Zirkulationsmarkt daraus ergibt, dass Kapitalanleger die von ihnen früher erworbenen Wertpapiere an andere Kapitalanleger verkaufen können.
Begr. f. einen Teil des Kapitalmarktes. Der W. besteht aus dem Rentenmarkt und dem Aktienmarkt.
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