Refinanzierungspolitik
1. Teil der Geldpolitik der Zentralbank. Überwiegend Grobsteuerungsinstrument als Rediskontierung von Wechseln (Diskontkredit) und Kreditgewährung gegen Beleihung von Wertpapieren (Lombardkredit). Refinanzierungspolitik beinhaltet dann die an geldpolitischen Zielsetzungen orientierte Veränderung der Bedingungen für die Refinanzierung der Banken. Die Variation von Refinanzierungskontingenten verändert die freien Liquiditätsreserven der Banken und den Liquiditätssaldo, hat jedoch nicht unmittelbar Einfluss auf die Höhe des im Bankensystem befindlichen Zentralbankgeldes. Diese wird erst berührt, wenn auf Grund der Veränderung der Kontingente die Kreditinanspruchnahme der Banken bei der Zentralbank ausgeweitet oder zurückgeführt wird.
2.1. e. S. in der Geldpolitik der Zentralbank Diskont- bzw. Rediskont-, Lombardpolitik und Pensionsgeschäfte.
3. Art und Weise der Refinanzierung von Bankeni.Hinbl.a. ihr Aktivgeschäft: z.B. mehr über Einlagen,aufgenommene Gelder oder Schuldverschreibungsemissionen, bei den Kundeneinlagen mehr durch massenhafte Einlagenannahme auch in kleinen Beträgen oder hohe Einlagen der Firmenkundschaft usw.
4. refinanzierungsfähige Kreditsicherheiten im Eurosystem.
Siehe: Bundesbank
S. Offenmarktpolitik.
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