Lombardpolitik
Die Bundesbank setzt im Rahmen ihrer Kreditpolitik den Zinssatz (Lombardsatz) fest, zu dem sie den Kreditinstituten Wertpapiere beleiht. Durch die Veränderung des meist an den Diskontsatz gekoppelten Lombardsatzes kann die Notenbank die Geld- und Kreditversorgung der Wirtschaft regulieren.
1.Bedingungen der Banken für die Vergabe von Lombardkrediten (Zinssatz, lombardfähige Objekte, Beleihungswert, -grenze).
2. Spez. Lombardkreditgeschäft der Zentralbank als eines ihrer geldpolitischen Instrumente, das in Festsetzung und Veränderung des Lombardsatzes für ihre Lombardkredite, deren Verfügbarkeit überhaupt sowie der Bestimmung der lombardfähigen Vermögensgegenstände, der Höhe der Beleihung sowie der Festsetzung und Veränderung evtl. Lombardkontingente besteht.
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