Beleihungswert
Der von einer kreditgebenden Bank für die Beleihung festgesetzte Wert. Bei Wertpapieren und beweglichen Sachen wird vom Marktwert ausgegangen und ein angemessener Abschlag vorgenommen. Bei Immobilien ergibt sich die Kreditobergrenze als prozentualer Anteil des Beleihungswertes. Der Beleihungswert bei Immobilien kann nicht höher sein als der Verkehrswert. Dieser ist der am Markt für das Objekt erzielbare Wert. Bei Immobilien wird der Beleihungswert nach dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren ermittelt: Grundlage für die Ermittlung des Ertragswertes ist der nachhaltig erzielbare Mietertrag. Die Miete als Jahresrohertrag wird um die Betriebsausgaben und die Gebäudeabschreibung vermindert. Der Nettoertrag wird zu dem durchschnittlichen, bei Gebäuden üblicherweise erzielbaren, Renditesatz kapitalisiert, bei Wohngebäuden z.B. mit 5 %. Der Sachwert wird aus der Summe des Bodenwertes und des Bauwertes ermittelt. Beim Bodenwert wird der Verkehrswert des Grundstücks zugrunde gelegt. Der Bauwert kann bei Neubauten nach dem Abschlagsverfahren ermittelt werden. Dabei werden die Baukosten einschließlich der Baunebenkosten um besondere Aufwendungen und einen Risikoabschlag von beispielsweise 20 % vermindert. Das Indexverfahren wird bei Altbauten angewandt. Dabei wird zunächst die Bausubstanz nach einem Baukostenindex ermittelt und dann ein entsprechender Abschlag für die Alterung vorgenommen.
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