Ertragswert
ist jener Wert, welcher einem Anlagegegenstand (z.B. Wertpapiere, Beteiligungen) am Bilanzstichtag beigelegt wird (Bewertung). Er errechnet sich aus den erwarteten und auf den Stichtag abgezinsten zukünftigen Erträgen aus der jeweiligen Anlage.
Wert eines Kapitalgutes bzw. einer Investition, gemessen durch den auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Strom der zukünftigen Nettoerträge. Die Bestimmung des Ertragswertes ist also vorwärtsblikkend und damit volkswirtschaftlich sinnvoll, während die Bestimmung des historischen oder Anschaffungswertes rückwärtsblikkend und damit volkswirtschaftlich sinnlos ist.
Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie, der sich ausschließlich am Ertrag orientiert. Bei der Ertragsbewertung einer Immobilie wird der Gegenwartswert u. a. von der Höhe des unterstellten Zinssatzes weitgehend beeinflusst.
Bei der Unternehmensbewertung ist die Ertragskraft als zentrale Größe von besonderer Bedeutung. Diese wird ermittelt als Zusammenfassung aller materiellen und immateriellen Güter, die das Unternehmen darstellen. Die daraus abzuleitenden zukünftigen Erträge, unter Berücksichtigung ihrer Unsicherheit, definieren den Unternehmenswert. Grundlage für Unternehmensbewertungen sind z. B. die vom Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen 2/1983.
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