Kreditsicherheiten im Eurosystem
1. Sicherheiten im Eurosystem...
2. Sämtliche Kreditgeschäfte des Eurosystems müssen lt. ESZB-Satzung ausreichend besichert sein. Das Besiche-rungsmodell des Eurosystems ist darauf ausgelegt, das Eurosystem vor Verlusten aus seinen geldpolitischen Geschäften und Zahlungsverkehrstransaktionen zu schützen, die Gleichbehandlung der Geschäftspartner zu gewährleisten und die operative Abwicklung möglichst effizient zu gestalten. Für die zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems verwendeten Instrumente gelten gemeinsame Zulassungskriterien. Gleichzeitig ist das System flexibel genug, um unterschiedlichen Zentralbankgepflogenheiten und strukturellen Unterschieden an den Finanzmärkten der Euroländer Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass für die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems in ausreichendem Mass angemessene Sicherheiten zur Verfügung stehen. In Anlehnung an Art. 102 EU-Vertrag - der es Finanzinstituten verbietet, öffentlichen Stellen einen bevorrechtigten Zugang einzuräumen - soll das Absicherungsmodell hins. des öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Status der Emittenten keinen Unterschied machen. Zur Besicherung von Refinanzierungskrediten des Eurosystems ist angesichts der unterschiedlichen Struktur der Finanzsysteme in den Euroländern eine breite Palette von Sicherungsinstrumenten zugelassen. Als refinanzierungsfähig im Rahmen von Eurosystemgeschäften gelten Sicherheiten erst, wenn sie in das entspr. Verzeichnis der EZB aufgenommen worden sind. Die insg. vom Eurosystem hereingenommenen Kreditsicherheiten ergeben sich aus der Summe der nationalen Sicherheiten, der im Rahmen des CCBM Grenzen überschreitend genutzten Sicherheiten sowie der über die Verbindungen zwischen den Wertpapierabwicklungssystemen genutzten Sicherheiten.
Das einheitliche Sicherheitenverzeichnis des Eurosystems wurde 2005 um Euroschuldtitel von Emittenten aus nicht zum EWR gehörenden GlO-Staaten aufgestockt; ab 2007 werden auch Kreditforderungen in dieses aufgenommen. Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten im Eurosystem.
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