Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Mündelsicher
Ein für die Anlage von Mündelgeldern geprägter Begriff, der aber auch in anderer Weise gebraucht wird und eine weitgehend risikofreie Anlage von Vermögen umschreibt. Mündelsicherheit bei der Anlage von Kapitalien wird vielfach gesetzlich gefordert oder wird in Verträgen vorgeschrieben. Um minderjährige Erben oder andere Personen zu schützen, die wegen körperlicher oder geistiger Schwächen nicht in der Lage sind, selber ihr Vermögen zu verwalten, wurden gesetzliche Vorschriften für die Verwaltung geschaffen, die ein Höchstmaß an Sicherheit erzwingen sollen. Der Vormund einer solchen Person soll das Vermögen für sein Mündel deshalb zwar zinsbringend anlegen, um seinen Wert zu erhalten und möglichst zu steigern. Er muss es aber in einer möglichst risikoarmen Form tun. Der Rahmen dafür ist gesetzlich festgelegt. Er gilt auch für alle anderen Vermögen, die "mündelsicher" verwaltet werden müssen. Um ein Höchstmaß an Sicherheit für das Vermögen zu erreichen, wird dabei bewusst auf einen maximalen Ertrag verzichtet. Für die regelmäßige Anlage von Mündelgeldern sind daher nur zugelassen: Spareinlagen bei inländischen öffentlichen Sparkassen, die als mündelsicher erklärt worden sind. Mündelsicher sind auch sichere inländische Hypotheken, Grundschulden, mündelsichere Wertpapiere sowie die Anlage bei staatlichen Banken, bei einer Landesbank, der Deutschen Genossenschaftskasse und bei der Girozentrale. Dies darf allerdings nur "hilfsweise" geschehen - also wenn die oben zunächst genannten Anlageformen aus triftigem Grund nicht genutzt werden können. Ein Kauf von Aktien und andere Formen der Geldanlage sind nur möglich, wenn das Vormundschaftsgericht zuvor zugestimmt hat.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Arzneimittelsicherheit | Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in anderem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums | Frühgeld | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |