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Mündel
Eine Person, die unter Vormundschaft steht. Dabei handelt es sich meist um Minderjährige, die noch nicht in der Lage sind, selber Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bei älteren Menschen, die aus gesundheitlichen oder geistigen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu regeln, wird von einer "Pflegschaft" gesprochen. Für Minderjährige wird ein Vormund ernannt, wenn es sich entweder um Waisen oder Findelkinder handelt oder die Eltern nicht in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben. Eine Vormundschaft wird für das Mündel aber auch dann vom zuständigen Gericht bestellt, wenn Jugendliche eine größere Erbschaft gemacht haben, die mündelsicher verwaltet werden muss. Das Mündelgeld muss dann vom Vormund nach gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen angelegt werden. Wenn die Eltern die Verwaltung des Erbes selber übernehmen, müssen sie über die im Namen des Kindes getroffenen Dispositionen einem Rechtspfleger Rechenschaft ablegen und vor größeren Entscheidungen zuvor dessen Zustimmung einholen. Wenn Verwandte in einem Testament bestimmen, dass im Falle ihres Todes ein Teil ihres Vermögens an Neffen oder Enkel gehen soll, ist es sinnvoll. dass sie im Testament festlegen, wie und von wem die Erbschaft der Minderjährigen verwaltet werden soll.
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Weitere Begriffe : Investitionsgüter | HBCI-Standard (FinTS-Standard) | Schuldverschreibungsplatzierungsarten | ||||||||||||||||||||||||||||
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