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Währungseinheit1. Currencyunit. Die gesetzliche Geldeinheit eines Staates bzw. auch einer Staatengemeinschaft. In Deutschland und in den EWU-Mitgliedstaaten der Euro (). 2. Allg. eine natürliche oder künstlich geschaffene Rechnungs- und Zahlungsmittelgrösse. Im internationalen Waren- und Kapitalverkehr sowie bei der Aufgabenerfüllung internationaler Institutionen kommt genauer Währungsspezifizierung grosse Bedeutung zu.
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Weitere Begriffe : ausserbilanzmässige Geschäfte, Risikoklassifizierung | Vollplankostenrechnung | Kompradoren-Bourgeoisie | ||||||||||||||||||||||||||||
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