unverzinsliche Schatzanweisung
U-Schätze; Schuldverschreibung des Bundes (Bundeswertpapiere), seiner Sondervermögen und der Bundesländer, die mit Laufzeiten von 3 bis 24 Monaten ohne laufende, zu bestimmtem Termin fällige Verzinsung emittiert wird. Es handelt sich also um Papiere ohne Zinsscheine, deren Verzinsung sich aus dem Ankaufsdisagio ergibt (Abzinsungspapiere). Sie werden mit einem Zinsabschlag verkauft und bei Fälligkeit zum Nennwert zurückgezahlt. Die Mindeststückelung der vom Bund begebenen U-Schätze beträgt 100.000 DM.
Kurzbez.: U-Schätze. Schatzanweisung, die keine laufende Verzinsung erbringt, sondern bei der der anfallende Zinsbetrag zusammen mit dem Rückzahlungsbetrag am Laufzeitende gezahlt wird. Haben vor allem kurzfristige Laufzeiten. Ähnl. Schatzwechseln. Objekt des Geldmarkts. Ggs.: verzinsliche Schatzanweisung.
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