Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Tenderverfahren

Im Wege der Ausschreibung verkauft die Deutsche Bundesbank Bundesschatzanweisungen und U-Schätze in einer Art Versteigerungsverfahren. Für die Schatzanweisungen wird ein Mindestabgabekurs gestellt. Die Banken geben daraufhin eventuell höhere Gebote ab. Je nachdem, wie die Bundesbank die Banken bedienen will, kann sie die Abgabepreise erhöhen. Nur wer dann den höheren Satz geboten hat, kommt zum Zuge. Das Tenderverfahren ist ein öffentliches Bieterverfahren vor allem für kurzfristige Wertpapiere. Es wird kein bestimmter Ausgabekurs festgelegt, sondern nur ein Mindestkurs und das Emissionsvolumen wird an den Meistbietenden abgegeben. Die schriftlich einzureichenden Gebote müssen Menge und Preis umfassen. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) verwendet das Tenderverfahren z.B. für Offenmarktgeschäfte. Neuemission von Wertpapieren im Rahmen eines besonderen Zuteilungsverfahrens. Die Wertpapiere werden vom Emittenten ohne Vorgabe eines Verkaufskurses jedoch unter Aufgabe eines Mindestkurses angeboten. Kaufinteressierte reichen entsprechende Kaufangebote mit Angabe ihres Kursvorschlages ein. Der endgültige Ausgabekurs wird anschließend vom Emittenten festgesetzt und die eingegangenen Angebote, die diesen oder einen höheren Kurs beinhalten, werden entsprechend berücksichtigt. Tenderverfahren werden u. a. angewandt bei der Emission von Bundesanleihen, Schatzanweisungen, U-Schätzen. Seit August 1995 auch für Teilbeträge der Bundesobligationen. Siehe auch: Emission, Mengentender, Platzierungsverfahren, Zinstender (engl.: tender procedure). (1) Im nationalen und internationalen Wertpapierhandel angewandtes Ausschreibungsverfahren zur Unterbringung einer bestimmten Emission von Wertpapieren im Zuge einer Auktion. Der Emittent bzw. eine Führungsbank lädt die Mitglieder eines Bankenkonsortiums (engl.: tender panel) zur Einreichung von Angeboten ein. Dabei wird nur ein Mindestkurs genannt. Die Gebote liegen meist über dem vorgegebenen Mindestpreis. Das Emissionsvolumen wird dann an die Meistbietenden verteilt; dabei werden nicht selten große institutionelle Bieter bevorzugt. In Deutschland werden z. B. Bundesanleihen und Bundesschatzanweisungen nach dem T. zugeteilt. Dabei steht der Nominalzins von vornherein fest; abgegeben werden Kursgebote (wodurch die Rendite dieser Wertpapiere höher oder niedriger als die Nominalverzinsung sein kann). Auch U-Schätze kommen über das T. in Umlauf. (2) Bez. f. d. Verfahren, bei dem eine Zentralbank auf der Grundlage konkurrierender Gebote Monetärer Finanzinstitute (MFIs) dem Markt Liquidität in Form von Zentralbankgeld zuführt oder entzieht. Das ESZB verwendet im Zuge seiner regelmäßigen Offenmarktgeschäfte sog. Standardtender (dies können Mengentender oder Zinstender sein); für Feinsteuerungsoperationen Schnelltender.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Tenderpanelagent
 
Tenderverfahren der Europäischen Zentralbank
 
Weitere Begriffe : Tilgungsverrechnungsklausel | Gläubigerland | Eilüberweisung, -verkehr
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.