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MengentenderVerfahren der Zuteilung von Geboten, insbesondere bei Pensionsgeschäften der Deutschen Bundesbank. Hierbei legt die Bundesbank den Zinssatz fest, die Banken können einen zu diesem Satz gewünschten Refinanzierungsbetrag nennen. Nach Vorlage aller Gebote teilt die Bundesbank zu. Wenn mehr Gebote vorliegen als sie zuteilen will, wird quotenmäßig zugeteilt.
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Weitere Begriffe : Bundesverband deutscher Banken | simultane, Simultanplanung | Forwarddarlehen | ||||||||||||||||||||||||||||
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