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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzanweisungen sind festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und stellen eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren dar. Für den privaten Anleger sind diese vom Bund, seinen Sondervermögen, den Ländern und Gemeinden zur Finanzierung von öffentlichen Ausgaben aufgelegten Papiere weniger geeignet.

Bundesschatzanweisungen ("Schätze") sind Einmalemissionen mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Gläubiger bestimmter, vom Bund ausgewählter Bundesanleihen sind während der gesamten Laufzeit berechtigt, ihre Sammelbestandteile in voller Höhe durch das depotführende Institut von der Clearstream Banking AG Frankfurt in eine Anleihe ohne Zinsansprüche (Anleihe ex) und die einzelnen Zinsansprüche (Zins-Strip) aufteilen zu lassen (Stripping). Bei Einzelbuchforderungen wird die Aufteilung unmittelbar von der Bundeswertpapierverwaltung durchgenommen. Bis 1988 nannte der Bund die Bundesschatzanweisungen Kassenobligationen.

Die Wiederzusammenführung zu einer so genannten Anleihe cum aus dem Kapital und den Zinsansprüchen (Rekonstruktion) ist nur Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken für ihre Eigenbestände möglich. Inländische Nichtbanken sind dazu aus steuerlichen Gründen nicht berechtigt. Ihnen bleibt die Möglichkeit, die so genannten Strips am Markt zu verkaufen und dafür die Anleihe cum zu erwerben. Für das Stripping und die Rekonstruktion sind Nominalbeträge (Kapitalbeträge) ab 50.000 Euro erforderlich. Der Mindestnennbetrag der Anleihe ex und der Zins-Strips ist einheitlich und beträgt 0,01 Euro. D.h. Bundesschatzanweisungen des Bundes haben eine Stückelung von 0,01 Euro und können in beliebigen Nennbeträgen gehandelt sowie übertragen werden.

Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen und Bundesobligationen werden in den amtlichen Markt an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt. Bei "stripbaren" Bundesanleihen werden die getrennten Kapital- und Zinsansprüche nur in den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse eingeführt. Der Bund betreibt nach der Börseneinführung, abgesehen von Kapital- und Zins-Strips, eine der jeweiligen Kapitalmärkte entsprechende Kurspflege.

Bundesschatzanweisungen werden im so genannten Tenderverfahren über die "Bietergruppe Bundesemissionen" begeben. Für diese Tenderverfahren gelten die "Verfahrensregeln für Tender der Begebung von Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen, Bundesobligationen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes". Darüber hinaus können Anleger Bundeswertpapiere über Banken, Sparkassen und bei der Bundeswertpapierverwaltung erwerben. Kreditinstitute und Nichtbanken können dann wiederum Mitglieder der "Bietergruppe" mit der Abgabe von Geboten beauftragen. Die Volumina der Bundesschatzanweisungen liegen derzeit bei 5 bis 7 Mrd. Euro.

Die Zinsen werden bei Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen und Bundesobligationen jährlich nachträglich gezahlt. Bei Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes ergibt sich die Verzinsung als Differenz zwischen dem Nennwert und dem Kaufpreis. Die Verzinsung endet mit dem Ablauf des Tages vor dem Fälligkeitstag. Dies ist immer der Fall. Zinsen und Renditen werden bei Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen und Bundesobligationen nach der taggenauen Zinsmethode berechnet. Bei variabel verzinslichen Bundeswertpapieren und unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes werden Zinsen und Renditen nach der am Geldmarkt üblichen Zinsmethode act/360 berechnet.

Die Emissionsbedingungen und deren Änderungen stehen im Bundesanzeiger. Die aktuellen Konditionen und Abweichungen von den Emissionsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, die die Deutsche Bundesbank auch durch Pressemitteilungen und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gibt.



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