Wertpapierhandelsbank
Kreditinstitut, das kein Einlagenkreditinstitut ist und das Bankgeschäfte i. S. des KWG in Form des Finanzkommissionsgeschäfts oder des Emissionsgeschäfts betreibt oder das Finanzdienstleistungen i. S. des KWG in Form der Abschlussvermittlung, der Anlagevermittlung, der Finanzportfolioverwahrung oder des Eigenhandels erbringt (§ 1 III d KWG).
Nach KWG Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind und als Bankgeschäft Finanzkommissions- oder Emisssionsgeschäft betreiben oder als Finanzdienstleistungen Anlage- oder Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung oder Eigenhandel für andere erbringen. Kreditinstitute bedürfen deshalb auch für diese Geschäfte einer Geschäftsbetriebserlaubnis.
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