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Wertpapiergeschäft, -geschäfte1. Effektengeschäft, Effektenhandel, Wertpapiereigengeschäft. 2. Nach Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i. S. d. KWG. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind die Verpflichtungen eines Instituts aus Wertpapiergeschäften, einem Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern oder Finanzinstrumenten oder Rechte aus Finanzinstrumenten.
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Weitere Begriffe : Vollkosten | Wertpapierleihe, -leihgeschäft | Derivaterisikomanagement, Limitsystem | ||||||||||||||||||||||||||||
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