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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einlagenkreditinstitut

Kreditinstitut, das nach der Definition des § 1 III d 1 KWG Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben. – Die Qualifikation als Einlagenkreditinstitut ist seit der Vierten KWG-Novelle Anknüpfungspunkt für eine Reihe von Spezialvorschriften, die sich aus der Umsetzung der Zweiten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie in deutsches Recht ergeben, namentlich der Vorschriften über den Europäischen Pass, über das Anfangskapital und über die Begrenzung von bedeutenden Beteiligungen i. S. des KWG außerhalb des Finanzsektors. Die Legaldefinition trägt dazu bei, das Kreditwesengesetz zu straffen. Der Begriff des Einlagenkreditinstitut ist mit der EG-rechtlichen Kreditinstitutsdefinition identisch (Euro-Kreditinstitut). Nach KWG Kreditinstitut, das Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennimmt und das Kreditgeschäft betreibt. Bedarf der Geschäftsbetriebserlaubnis der BaFin nach KWG wie jedes Kreditinstitut.



 
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