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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Einlagenkredinstinstitut mit Mutterunternehmen mit Sitz in Drittstaat

Unterliegen Einlagenkreditinstitute mit Sitz im Inland, die Tochterunternehmen eines Instituts oder einer Finanzholdinggesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat sind, in einem Drittstaat nicht einer den Bestimmungen des KWG über die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gleichwertigen Beaufsichtigung, kann die BaFin die Gruppe von Unternehmen als Instituts- oder Finanzholdinggruppe und ein Institut als übergeordnetes Unternehmen bestimmen; die Vorschriften des KWG über die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis sind dann entspr. anzuwenden. Die BaFin kann abweichend im Einzelfall einer angemessenen Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis oder auf Konglomeratsebene in anderer Weise Rechnung tragen. Sie kann insb. verlangen, dass in o. a. Fällen eine Finanzholdinggesellschaft mit Sitz im Inland oder in einem anderen EWR-Staat gegründet wird, auf die die Vorschriften des KWG über die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis entspr. anzuwenden sind.



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