Finanzholdinggesellschaft
Nach KWG Finanzinstitute, deren Tochterunternehmen ausschl. oder haupt-sächl. Institute oder Finanzunternehmen sind und die mind. ein Einlagenkreditinstitut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen zum Tochterunternehmen haben. Dominanz von Kredit- und Finanzinstituten ist dann gegeben, wenn mind. die Hälfte der Bilanzsumme oder des Eigenkapitals aller Tochtergesellschaften der Holding auf die Kredit- und Finanzinstitute entfällt.
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