Finanzhedge, -hedging
Absicherung gegen Risiken, vor allem aus offenen Positionen im Zins- (Zinsänderungsrisiko), Währungs- (Währungsrisiko) und Aktiengeschäft (Kursrisiko), durch Errichtung einer entspr. Gegenposition zu der risikobehafteten zuvor offenen Position, die damit zur geschlossenen wird. Währungsforderungen werden durch die Aufnahme eines Währungskredits, Währungsverbindlichkeiten durch Geldanlage in Fremdwährung jeweils in Verbindung mit einem Kassageschäft abgesichert (gehedgt).
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