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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Finanzierungsschätze

Finanzierungsschätze sind Daueremissionen. Sie dienen der Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen 12 und ca. 24 Monaten und beginnen mit dem Tag der Zahlung des Kaufpreises. Finanzierungsschätze zählen zu den Geldmarktpapieren und eignen sich für private Investoren zur kurzfristigen Geldanlage. Wegen ihrer kurzen Laufzeit werden sie jedoch nicht an der Börse gehandelt. Sie werden in monatlichen Ausgaben aufgelegt. Konditionen-Änderungen sind dabei auch innerhalb eines Monats möglich, wenn es die Marktlage erfordert.

Bei Finanzierungsschätzen wird bei der Ausgabe der Nennwert mit dem jeweiligen Verkaufszinssatz abgezinst. Die Differenz zwischen Ausgabekurs und Nennwert stellt somit den Zinsertrag dar. Die Rendite der Anlage ist auf Grund des verminderten Kapitaleinsatzes in Bezug auf den Nennwert stets höher als der Verkaufszinssatz. Erwerbsberechtigt sind alle außer Kreditinstitute. Zu beachten ist jedoch die Höhe der Investition. Anlagen in Finanzierungsschätzen sind auf den Höchstbetrag von 250.000 Euro je Person und Geschäftstag begrenzt. Dabei ist wichtig, dass jeder angehende Investor berücksichtigt, erworbene Papiere nicht vorzeitig zu verkaufen oder zurück zu geben. Dies ist nicht möglich. Lediglich die Übertragbarkeit auf erwerbsberechtigte Dritte ist gewährleistet. Die Mindeststückelung liegt bei 0,01 Euro und der Mindestauftragswert bei einer Emission beträgt 500 Euro. Der Gesamtbetrag der einzelnen Ausgaben ist ähnlich wie bei den Bundesschatzbriefen je nach Absatzerfolg unterschiedlich.

Finanzierungsschätze können bei Banken und Sparkassen gebühren- und spesenfrei erworben werden. Der Gläubiger kann seine Finanzierungsschätze jederzeit durch die depotführende Stelle auf Dritte übertragen lassen. Für Kreditinstitute besteht diese Option nicht. Sie können Finanzierungsschätze nur in besonderen Fällen erwerben. Der Kauf von Finanzierungsschätzen ist auch bei der Bundeswertpapierverwaltung möglich.

Voraussetzung für den Direkterwerb ist die Angabe eines bestehenden Schuldbuchkontos, auf das die Werte beim Kauf eingetragen werden können. Für den Kauf beim Direkterwerb wird eine Überweisung oder Lastschrift in Höhe von mindestens 500 Euro benötigt. Werden Finanzierungsschätze direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung gekauft, so erfolgt die kostenfreie Eintragung als Schuldbuchforderung zu Gunsten des Auftraggebers. Bei der Fälligkeit der Finanzierungsschätze kann die Bundeswertpapierverwaltung mit der Wiederanlage in Finanzierungsschätze, Bundesschatzbriefe oder Bundesobligationen beauftragt werden. Für die Wiederanlage gelten die jeweiligen Verkaufs- und Emissionsbedingungen des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Wiederanlagebedingungen der Bundeswertpapierverwaltung.



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