Kreditangebot
Kreditofferte; Angebot eines Kreditinstitutes auf Abschluss eines Kreditvertrages. Bei Annahme des Kreditangebot durch den in Aussicht genommenen Kreditnehmer wird ein schuldrechtlicher Kreditvertrag begründet. – Formen: (1) Kreditangebot unter Vorbehalt: Das endgültige Zustandekommen des Kreditverhältnisses ist von konkreten Bedingungen, die erfüllt werden müssen, abhängig. Z. B.: Noch beizubringende Unterlagen (Bilanzen, Immobilientaxen, Vermögensaufstellungen), die i. d. R. dann vom Kreditinstitut noch geprüft werden und dessen Vorstellungen entsprechen müssen. Genehmigungen von dritter Seite (Bau-, Betriebs- oder sonstige Genehmigungen), Festlegung des Zinssatzes, Konkretisierung der in Aussicht genommenen Kreditsicherheiten. U. U. sind die Vorbehalte dergestalt, dass durch die Einverständniserklärung des Kunden zu einer bislang nicht hinreichend konkretisierten Bedingung dennoch ein Kreditvertrag unmittelbar zustande kommt. – (2) Kreditangebot ohne Vorbehalt: Beispielsweise Bestätigung einer bereits mündlich gegebenen Zusage, die in vorausgegangenen, sehr konkreten Verhandlungen erteilt wurde. Allgemein handelt es sich um Kreditverlängerungen oder Neukredite an Kunden, deren Bonität zweifelsfrei ist. Zur Begründung eines Vertragsverhältnisses bedarf es einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahme seitens des Kunden.
1. Volkswirtsch. Gesamtvolumen der den nichtfinanziellen Sektoren zur Verfügung stehenden Kreditmittel. Unterliegt der stabilitätspolitisch orientierten geldpolitischen Steuerung durch die Zentralbank. Ggs.: Kreditnachfrage.
2. Einzelwirtsch. von der einzelnen Bank bzw. Bankengruppen den Kreditnachfragern offerierte Kredite.
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