Kreditprogramm
1. Von öffentlichen Stellen - vor allem Bund und Bundesländer - entwickelte und angebotene Kreditfinanzierungsprogramme zur Förderung strukturschwacher Gebiete und Branchen oder zur Förderung ansonsten nicht rentabler, aber wirtschaftspolitisch oder gesellschaftspolitisch gewünschter Investitionen, z. B. im Umweltschutz. Spielt eine grosse Rolle im Bereich mittelständischer Unternehmen, freier Berufe, Existenzgründer usw. Sie sind oft durch »weiche« Konditionen, also gegenüber dem Marktüblichen günstige Zinsen, lange Kreditlaufzeiten und viele tilgungsfreie Jahre sowie durch Verzicht auf besondere Absicherung gekennz. Die Kreditmittel werden meist durch ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit Sonderaufgaben - vor allem KfW -vergeben, und zwar im Hausbankverfahren. 2. Weitgeh. standardisierte Kredite von Banken an private Kreditnehmer, vor allem als Programmkredite im Kleinkreditgeschäft mit Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|