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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Landwirtschaftliche Rentenbank

1. Charakterisierung: Zentralkreditanstalt der Land- und Ernährungswirtschaft (Kreditinstitute mit Sonderaufgaben), die 1949 durch Gesetz als Anstalt des öffentlichen Rechts in Frankfurt errichtet wurde und einen gesetzlichen Förderungsauftrag hat. Das Eigenkapital stellt ein Stiftungsvermögen der Landwirtschaft dar. Bund und Länder sind am Kapital nicht beteiligt. Das Kapital wurde durch Zahlung von Rentenbankgrundschuldzinsen aufgebracht. – 2. Organe: Der Vorstand (Geschäftsführungsorgan), der Verwaltungsrat (Überwachungsorgan, vorwiegend Vertreter der Landwirtschaft) und die Anstaltsversammlung (oberstes Organ, Vertreter der Eigentümer und Pächter der mit Rentenbankgrundschulden belasteten Grundstücke). Ein von der Bundesregierung bestellter Kommissar übt die Aufsicht über die Bank aus. – 3. Aufgaben: Die Aufgabe der Bank ist die Beschaffung und Gewährung von Krediten für die Land- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei). Im Aktivgeschäft liegt das Schwergewicht bei langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren (hauptsächlich Landeskulturkredite [“grüner Kommunalkredit”], Aussiedlungs- und Aufstockungskredite, auch Finanzierung von Maßnahmen des Umweltschutzes). Das kurzfristige Kreditgeschäft dient v. a. der Finanzierung der (früheren) Einfuhr- und Vorratsstellen (die Landwirtschaftliche Rentenbank R. ist Konsortialführer beim Ankauf der Solawechsel der an ihre Stelle getretenen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, die 1994 in die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aufging). Im Rahmen von Sonderprogrammen werden die Kredite vielfach zu Vorzugskonditionen gewährt. Grundsätzlich werden die Kredite nicht direkt an die Endkreditnehmer herausgelegt. Ferner werden auf der Grundlage des ERP-Sondervermögens nach den Richtlinien des Bundes Bürgschaften für Kredite an kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die mangels bankmäßiger Sicherheiten sonst keine Kredite erhielten, gewährt. – 4. Refinanzierung: Die Beschaffung der Fremdmittel erfolgt durch Aufnahme langfristiger Darlehen (v. a. ERP-Mittel und Bundesmittel) sowie durch die Emission mündelsicherer Schuldverschreibungen und Kassenobligationen. Auch beschafft sich die Bank Globaldarlehen von Kapitalsammelstellen (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank). Sie refinanziert sich ferner am Geldmarkt und bei der Deutschen Bundesbank. Das Depositengeschäft ist beschränkt auf Einlagen des Bundes und bundesweit tätiger land- und forstwirtschaftlicher Organisationen. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis ist Gewinnerzielung zur Bildung von Rücklagen notwendig, da die Bank keine Eigenkapitalzufuhr von außen erwarten kann. – Weitere Informationen unter www.landwirtschaftliche-rentenbank.de. Abk.: LRB. 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut für die Land- und Ernährungswirtschaft mit Sitz in Frankfurt a. M. gegründet. Die Bank vergibt an diese Wirtschaftsbereiche im Hausbankverfahren kurz-, mittel- und langfristige Darlehen. Im Direktgeschäft gewährt das Institut solche Kredite nur an Betriebe, die für die inländische landwirtschaftliche Erzeugung, die Vorratshaltung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte von allgemeiner Bedeutung sind. Die Bank refinanziert sich im Passivgeschäft kurzfristig vor allem am Geldmarkt, längerfristig durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Schuldverschreibungen. Als Refinanzierungsmittel spielen öffentliche Gelder eine bedeutende Rolle. Das Institut ist nicht im Konkurrenzbereich der Geschäftsbanken tätig.



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