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Solawechseleigener Wechsel Wechsel, der im Vergleich zum gezogenen Wechsel kein Schuldversprechen des Bezogenen, sondern ein Schuldversprechen des Ausstellers enthält. Beim Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst, eine bestimmte Geldsumme an einen Dritten oder dessen Order zu zahlen. Häufige Anwendung finden Solawechsel bei der kurzfristigen Geldbeschaffung von Bund und Ländern.
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Weitere Begriffe : Advance Payment Guarantee | Ökodiktatur | Aktie, hochliquide | ||||||||||||||||||||||||||||
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