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Mithaftung1. Übernahme einer Schuld durch mehrere Personen, die sodann als Gesamtschuldner - z. B. gegenüber der Bank - haften. 2. Übernahme einer Garantie oder Bürgschaft. 3. Besondere Zugriffsrechte einer Gläubigerbank auf bestimmte Haftungsobjekte. Z.B. haftet dem Gläubiger eines Grundpfandrechts nicht nur das Grundstück als solches, sondern auch das Zubehör.
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Weitere Begriffe : Instinktschwäche | Arztregister/Bundesarztregister | Stadium, fiktives | ||||||||||||||||||||||||||||
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