Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mithaftung

1. Übernahme einer Schuld durch mehrere Personen, die sodann als Gesamtschuldner - z. B. gegenüber der Bank - haften. 2. Übernahme einer Garantie oder Bürgschaft. 3. Besondere Zugriffsrechte einer Gläubigerbank auf bestimmte Haftungsobjekte. Z.B. haftet dem Gläubiger eines Grundpfandrechts nicht nur das Grundstück als solches, sondern auch das Zubehör.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mitgliedstaat
 
Mitinhaber
 
Weitere Begriffe : Instinktschwäche | Arztregister/Bundesarztregister | Stadium, fiktives
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.