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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Moral Hazard

Subjektives Risiko
Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der alle Risiken bezeichnet, die sich aus der Person (auch Gesellschaft) des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten ergeben. Hierzu gehören unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Rechtsempfinden sowie das Risikoempfinden der versicherten Person (Firma). In einem weiteren Sinne wird hierunter das verminderte Risikobewußtsein eines Versicherten gegenüber der versicherten Sache gekennzeichnet. Beispiele sind zu geringe Sicherheitsvorkehrungen im See- oder Luftfrachtverkehr, so daß eventuell Sach- bzw. Personenschäden nicht zu Lasten des Verfrachters gehen, sondern von Versicherungen getragen werden. Zur Erhöhung des Risikobewußtseins tragen versicherungsvertraglich fixierte Sorgfaltspflichten, regelmäßige Kontrollen sowie das Bewußtsein gemeinsamer Interessen von Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber durch Gewinn-, Prämien- oder Bonussysteme und Franchisen bei. Der Begriff «Moral Hazard» spielt auch bei der Diskussion und Behandlung von internationalen Schuldenfragen eine Rolle. Als «Moral Hazard» wird hier das Risiko bezeichnet, daß internationale Stützungsaktionen - insbesondere auch solche mit Einsatz von öffentlichen Geldern durch den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbankgruppe und Regierungen - falsche Signale setzen können, indem sie nachteilige Folgen unangemessener Wirtschaftspolitiken von Schuldnerländern bzw. Fehleinschätzungen von -privaten - Gläubigern abwenden oder zumindest abmildern und damit den Anreiz zu wirtschaftspolitischem Wohlverhalten auf seiten der kreditnehmenden Länder sowie das Risikobewußtsein auf seiten der Kreditgeber mindern. (= moralisches Risiko) ursprünglich aus der Brandversicherung kommender Begriff zur Beschreibung des Phänomens, dass vollständige Versicherung eines Gebäudes gegen Feuer einen Anreiz zur Sorglosigkeit oder gar zur Brandstiftung liefert. Das umfassendere Konzept ist das der hidden action, bei der ein Vertragspartner vom anderen unbeobachtbar zu dessen Schaden und zum eigenen Nutzen agieren kann. Mangelnder Einsatz eines Arbeitnehmers ist im allg. nicht nachweisbar, wenn der Erfolg auch von anderen, etwa zufälligen, Faktoren abhängt. Ein typisches Beispiel liefert die Relation zwischen Patient und Arzt, bei der die überlegenen Kenntnisse des Arztes eine Beurteilung der Angemessenheit seiner Behandlung durch den Patienten ausschließen. Die hidden action ist ebenso wie die hidden information (adverse selection) ein Spezialfall asymmetrischer Information im Kontext sozialer Interaktion (Prinzipal-Agent-Modelle). Literatur: Varian, H.R. (1992). Rasmusen, E. (1989). Bamberg, G., Spremann, U. (1987) Bez. f. d. moralische Risiko, das darin liegt, dass zwischen Vertragspartnern (nachträgliche) Informationsasymmetrien bestehen können. Der besser informierte Teil kann Vorteile zulasten des schlechter Informierten erreichen.



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