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Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)In der Gesundheitswirtschaft: Local Health Care Funds bestehen für einzelne Regionen, deren Abgrenzung die Landesregierung durch Rechtsverordnung vornehmen kann. Mit der Fusion von AOK Rheinland und AOK Hamburg zum 1. Juli 2006 kam es zum ersten länderübergreifenden Zusammenschluss im AOK-Verbund. Die Verwaltungsräte der AOK Sachsen und der AOK Thüringen haben eine Fusion zum 1. Januar 2008 beschlossen. Das Gesundheitsstrukturgesetz hat mit der Einführung der freien Kassenwahl der Versicherten und des Wettbewerbs unter den Krankenkassen zu einer Fusionswelle unter den vormals knapp 300 AOKs auf nunmehr 15 AOKs geführt. Die AOK hat mit mehr als 18 Millionen Mitgliedern als mitgliederstärkste Kassenart einen Marktanteil von rund 36 Prozent. Die 15 AOKs bilden den Bundesverband der AOK. §§ 143–146 a SGB V Bundesverbände der KrankenkassenSpitzenverband Bundwww.aok.dewww.aok-bv.de
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