Bundesknappschaft
In der Gesundheitswirtschaft:
Federal Miners‘ Insurance Institution
Die Beschäftigten knappschaftlicher Betriebe, Rentner und deren Familienangehörige sind in der knappschaftlichen Krankenversicherung mit der Bundesknappschaft als Träger pflichtversichert. Derzeit hat die Bundesknappschaft rund 1,1 Millionen Mitglieder. Das entspricht einem Marktanteil von rund zwei Prozent. Die Leistungen der Knappschaft entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesknappschaft ist für das Melde- und Beitragsverfahren der geringfügigen Beschäftigungen zuständig.
§ 167 SGB V Bundesknappschaft
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|