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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesknappschaft / Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

In der Gesundheitswirtschaft: Ursprünglich Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für die Beschäftigten knappschaftlicher Betriebe, Rentner und deren Familienangehörige. Seit dem 1. April 2003 werden zusätzlich alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland durch die neue Minijob-Zentrale unter dem Dach der Bundesknappschaft betreut, die für den Einzug der Sozialabgaben und einer einheitlichen Pauschalsteuer zuständig ist. Zum 1. Oktober 2005 fusionierte die bisherige Bundesknappschaft zum neuen Sozialversicherungsträger „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“. Seit dem 1. April 2007 ist die Krankenversicherung Knappschaft bundesweit geöffnet und damit für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung frei wählbar, und zum 1. Januar 2008 fusionierten die Knappschaft und die See-Krankenkasse zur Knappschaft. Mit ihrem Verbundsystem nimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in der deutschen Sozialversicherung einen Ausnahmeplatz ein, denn sie ist gleichzeitig Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung. Anders als bei den übrigen Krankenkassen war die Knappschaft auch nach Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahre 1996 bis zum 31.03.2007 eine gesetzliche Zuweisungskasse geblieben. Versicherungspflichtige Mitglieder hatten damit kein Wahlrecht; vielmehr war das berufsständische Prinzip bis Ende März 2007 Grundlage der knappschaftlichen Versicherung. Nach der Fusion mit der See-Krankenkasse Anfang 2008 hat die Knappschaft rund 1,6 Millionen Versicherte. Eine weitere Besonderheit stellt die Tatsache dar, dass die Knappschaft ein eigenes Netz medizinischer Versorgungsangebote unterhält. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat ihren Sitz in Bochum und ist wie alle Träger der Sozialversicherung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.



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