Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

In der Gesundheitswirtschaft: Siehe Bundesknappschaft. In der Gesundheitswirtschaft: Am 1. Oktober 2005 fusionierte die Bundesknappschaft im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die knappschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung firmierte nach der Fusion nicht mehr als "Bundesknappschaft", sondern lediglich als "Knappschaft". Bis zum 31. März 2007 war die Knappschaft allein den im Bergbau Beschäftigten, Rentnern und deren Familienangehörigen vorbehalten. Zum 1. April 2007 hebt das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die gesetzlich vorgesehene Kassenzuständigkeit für die Knappschaft auf. Sie ist nun ab diesem Zeitpunkt genau wie andere Krankenkassen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählbar. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale auch das Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Darüber hinaus zieht sie die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigungen ein. §§ 167, 173 SGB V Weitere Infos: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeKnappschaftMinijob-Zentrale



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Deutsche Mark
 
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
 
Weitere Begriffe : Wirklichkeitskontrolle | Verwalter | Hypothekenbank, erweiterter Geschäftsbetrieb
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.