Chancengleichheit
In der Wirtschaftssoziologie:
bezeichnet eines der verschiedenen Kriterien, nach denen das Postulat einer egalite gemessen werden kann. Verzichtet wird auf eine absolute Gleichheit der Resultate (jedes Mitglied soll genau denselben Anteil bekommen). Und es genügt auch nicht eine Gleichbehandlung (wonach willkürliche Unterscheidungen verboten sind). Vielmehr verlangt C, dass allen eine Gelegenheit eingeräumt wird, ihren Fähigkeiten und Wünschen zu folgen, so gut diese eben tragen. Wer Chancengleichheit herstellen will, muss auf den Zugang zu Belohnungen und zu hochbewerteten Positionen achten.
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