Krankenhausversorgung
In der Gesundheitswirtschaft:
Synonym für stationäre Behandlung (Krankenhausbehandlung) von Patienten, aber auch für den Gesamtumfang der zur Verfügung stehenden stationären Behandlungskapazität zur stationären Versorgung von Patienten in einer abgegrenzten Region zu einem Stichtag.
Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert Krankenhausbehandlung in Paragraph 2 Abs. 1 der Krankenhausbehandlungs-Richtlinien wie folgt:
Krankenhausbehandlung im Sinne dieser Richtlinie wird in zugelassenen Krankenhäusern nach § 107 SGB V durchgeführt, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
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