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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenhausvergleich

In der Gesundheitswirtschaft: Vergleich von Krankenhäusern nach vorgegebenen Vergleichs-Maßstäben bzw. Messgrößen und Kennzahlen. Dabei kann es sich um freiwillige Krankenhausvergleiche (siehe Benchmarking) handeln oder um durch rechtliche Vorgaben bestimmte. Paragraph 5 der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO) schreibt einen Krankenhausvergleich vor. Dort heißt es in Absatz 1: Zur Unterstützung der Vertragsparteien bei der Ermittlung vergleichbarer Krankenhäuser oder Abteilungen und der Bemessung von medizinisch leistungsgerechten Budgets und tagesgleichen Pflegesätzen erstellen die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam einen Krankenhausvergleich. Die Krankenhäuser sollen länderbezogen verglichen werden, soweit dies ausreichend ist, um die in Satz 1 genannten Zwecke zu erreichen. § 5 Abs. 2 BPflVO bestimmt die in den Krankenhausvergleich einzubeziehenden Größen. Dabei handelt es sich um die Leistungen, die der letzten Budgetvereinbarung zugrunde liegenden Beträge und die Pflegesätze.



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