Repräsentation
In der Wirtschaftssoziologie:
nennt M. Weber allgemein den Tatbestand, dass das Handeln bestimmter Mitglieder eines Verbandes den übrigen zugerechnet oder von ihnen als verbindlich anerkannt wird. Für Verbandsherrschaften unterscheidet Weber (traditional) appropriierte und ständisch-eigenrechtliche Repräsentation einerseits und gebundene Repräsentation (imperatives Mandat) sowie freie, nur an je eigene sachliche Überzeugungen gebundene Repräsentation andererseits.
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