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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Repräsentation

In der Wirtschaftssoziologie: nennt M. Weber allgemein den Tatbestand, dass das Handeln bestimmter Mitglieder eines Verbandes den übrigen zugerechnet oder von ihnen als verbindlich anerkannt wird. Für Verbandsherrschaften unterscheidet Weber (traditional) appropriierte und ständisch-eigenrechtliche Repräsentation einerseits und gebundene Repräsentation (imperatives Mandat) sowie freie, nur an je eigene sachliche Überzeugungen gebundene Repräsentation andererseits.



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Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
 
Repräsentation, kollektive
 
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