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Mandat
Ein Mandat ist ein Auftrag, den jemand im Namen anderer ausführt. Der Begriff wird in verschiedenen Lebensbereichen verwendet. Ein Politiker hat ein Mandat durch die Wählerentscheidung, ein Rechtsanwalt oder auch ein Wirtschaftsprüfer erhält ein Mandat durch einen Auftraggeber, seinen Mandanten. Im Völkerrecht wird die Verwaltung eines Gebietes durch andere Nationen oder Organisationen als Mandat bezeichnet.
Verfassungsrechtliches Mandat Hier ist das öffentliche Amt eines Abgeordneten gemeint. Es ist in den modernen demokratischen Verfassungen nicht an einen Auftrag der Wähler gebunden, obwohl diese ihm zu seinem Amt verholfen haben, der abgeordnete hat ein freies Mandat. Das Gegenteil ist das imperative Mandat, das Abgeordnete an Aufträge der Wähler binden soll, eine Forderung des Rätesystems in der Russischen Revolution und auch in der deutschen Novemberrevolution 1918. In der Bundesrepublik Deutschland ist das freie Mandat im Grundgesetz verankert (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG). Bundestagsabgeordnete sind allein ihrem Gewissen unterworfen, Druck von Wählergruppen, der Partei, der Fraktion oder anderen Gruppen soll so vermieden werden. Im parlamentarischen Verfahren bleibt es den Fraktionen aber dennoch unbenommen, sich um eine möglichst geschlossene Meinungsbildung zu bemühen, die bei Abstimmungen in den Plenarsitzungen für jeden Bürger erkennbar werden soll. Dennoch bleibt das freien Mandates als feste Grundlage bestehen und ein Mandat bleibt auch dann bestehen, wenn der Abgeordnete aus der Partei austritt, für die er kandidierte. DirektmandatDie Hälfte der Bundestagsmandate sind Direktmandate. Die Kandidaten ziehen direkt durch die Erststimmen auf den Wahlzetteln in den Bundestag ein. ListenmandatDie zweite Hälfte der Bundestagsmandate wird über die Landeslisten vergeben. Diese Abgeordneten haben bei den Bundestagswahlen nicht die Mehrheit der Erststimmen erlangt, sondern sie hatten vordere Plätze auf den Landeslisten. ÜberhangmandatWenn für eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen, vergrößert sich der Bundestag durch diese Überhangmandate. Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen. Rechtliches Mandat Hierunter versteht man den Auftrag, den ein Rechtsanwalt von einem Auftraggeber (Mandanten) erhält. Genauso werden Aufträge bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfer Mandate genannt. Völkerrechtliches Mandat Ein Auftrag vom Völkerbund oder der UNO, bestimmte Gebiete treuhänderisch zu verwalten, bis diese selbstständig werden. Z.B. erteilte der Völkerbund einigen Siegermächten nach dem Ersten Weltkrieg den Auftrag, frühere deutsche Schutzgebiete und frühere türkische Gebietsteile zu verwalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm die UNO das Mandat über einige früheren deutsche Schutzgebiete. 1. Auftrag (Mandatierung) einer Bank bzw. auch einer Bankengruppe durch ein kapital- bzw. Kredit suchendes Grossunternehmen, die Anleiheemission oder den zu syndizierenden Kredit zu bestimmten Bedingungen zu veranlassen, d.h. das Konsortium bzw. Syndikat zusammenzubringen und andere Aufgaben zu erledigen. Es handelt sich meist um die Hauptbankverbindung(en) bzw. die Hausbank. Heute wird bei gestiegenem Wettbewerb um »gute Mandate« oft auch der Auftrag (der Zuschlag) auf Grund einer Art Ausschreibung durch den Kapitalnehmer und entsprechenden Angeboten konkurrierender Banken erteilt. 2. Bezeichnung für eine Position von Bankenvertretern in anderen Unternehmen; vor allem Aufsichtsratsmandat, ferner Beiratsmandat u.a. Anhang zum Jahresabschluss, Zusatzangaben.
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