Syndikat
ist eine Form des Rationalisierungskartells. Es handelt sich dabei um eine Organisation, die für die Mitgliedsunternehmen gemeinsame Beschaffung oder gemeinsamen Absatz betreibt: eine besonders straffe Form des Kartells. Beim Vertriebssyndikat beispielsweise bestellen die Kunden direkt beim Syndikat, das die Aufträge an die Mitglieder weiterleitet; dies erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel. Bezahlt wird ebenfalls an das Syndikat, das die Erlöse in gleicher Weise weiterleitet. Syndikate gehören nach § 5 Abs. 3 GWB zu den genehmigungspflichtigen Kartellen.
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