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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wirtschaftssystem

theoretisches Ordnungsmodell unter Zugrundelegung eines einheitlichen Koordinationsprinzips (Lenkungsmechanismus) oder anderer einheitlicher Strukturmerkmale; zu unterscheiden von den Begriffen - Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsverfassung, die sich auf die konkrete Ausgestaltung des Wirtschaftsprozesses beziehen. Als System bezeichnet man eine Menge von Elementen mit ihren jeweiligen Beziehungen. Dabei sind diese Beziehungen untereinander quantitativ intensiver und qualitativ produktiver als die Beziehungen mit Elementen außerhalb des Systems. Ein System besitzt drei wesentliche Charakteristika: · seine Funktion oder die Aufgabe, die es erfüllen soll; · die Auswahl der Beziehungen, die sinnvoll für die Lösung der gegebenen Aufgabe angesehen werden; · seine Struktur oder sein Organisationsprinzip. Im Laufe der Geschichte haben sich aus der Totalität des gesellschaftlichen Handelns einzelne Subsysteme herauskristallisiert und mehr oder minder selbständig konstituiert. Darunter spielt das Wirtschaftssystem eine wichtige Rolle. Die Funktion des Wirtschaftssystems ist Bedürfnisbefriedigung. Alle Verhaltensweisen und Institutionen, die mit dieser Funktion verbunden sind, formen zusammen das Wirtschaftssystem als gedachte Einheit. Bedürfnisbefriedigung bedingt die Produktion von Gütern und Dienstleistungen. Zentrale Aufgabe des Wirtschaftssystems ist deshalb eine Antwort auf Fragen folgender Art: was soll produziert werden? (Gütersortiment), wie soll produziert werden? (Produktionstechnik), durch wen soll produziert werden? (Betriebsstruktur), für wen soll produziert werden? (Verteilung), wann soll produziert werden? (Zeitstruktur), wo soll produziert werden? (Standortfrage). Die Auswahl der Beziehungen, die sinnvoll für die Beantwortung dieser Fragen sind, erfolgt grundsätzlich spontan. Die ökonomische Theorie versucht, diesen Prozess rational zu rekonstruieren, um ihn einer planenden Gestaltung zugänglich zu machen (Planung). Das Organisationsprinzip des Wirtschaftssystems ist deshalb Ergebnis evolutorischer Prozesse und bewußter Gestaltung. Nicht alle Strukturelemente des Wirtschaftssystems sind bewußter Gestaltung zugänglich. Soweit das der Fall ist, spricht man auch von Wirtschaftsordnung. Die Wirtschaftsordnung umfaßt die Elemente des Wirtschaftssystems, die für Ordnung, d.h. konstitutionelle oder vertragsmäßige Regulierung, geeignet sind. Diese Menge ist nicht eindeutig definiert. Daneben organisieren sich die Mitglieder eines Wirtschaftssystems aufgrund traditioneller Verhaltensweisen und Motivationsstrukturen und gewachsener Informationsbeziehungen und Machtverhältnisse. Die Wirtschaftsordnung wird zumeist als Unterscheidungskriterium herangezogen, um unterschiedliche Typen von Wirtschaftssystemen zu charakterisieren. Im Anschluss an Walter EUCKEN ist eine Dichotomisierung aufgrund des vorherrschenden Koordinationsmechanismus üblich geworden: Verkehrs- oder Marktwirtschaft auf der einen Seite und Zentralverwaltungswirtschaft auf der anderen. Durch Hinzuziehung weiterer Kriterien wie der vorherrschenden Eigentumsstruktur lassen sich detailliertere Klassifikationsschemata konstruieren. Literatur: Leipold, H. (1988). Wagener, H.-J. (1979)



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