Totalität
In der Wirtschaftssoziologie:
bezeichnet in der dialektischen Soziologie das zentrale methodologische Postulat; es besagt, dass sich das Ganze nur vermittels der Einheit der von seinen Teilen erfüllten Funktionen erhält. Der Teil konstituiert zwar einerseits das Ganze, doch hängt er andererseits von der Totalität seiner Beziehungen ab. Auf die Gesellschaft bezogen heisst dies, dass sich die soziale Einheit durch die Erfüllung der Teilfunktionen ihrer Mitglieder erhält, wobei zwar einerseits die Mitglieder das Ganze konstituieren, aber sie andererseits auch von der Summe der gesamtgesellschaftlichen Beziehungen (T.) abhängen. Die Gesellschaft wird also vom System der wechselseitigen Abhängigkeiten und deren Strukturierungen bestimmt. Für die Soziologie bedeutet die Forderung nach Erfassung der Totalität den methodologischen Versuch, soziale Teilerscheinungen stets von den strukturbestimmenden Wesenszügen des gesamten Sozialsystems her zu erklären, weil isolierte Phänomene nur durch ihr strukturell bedingtes Verhältnis zum Gesellschaftsganzen sinngemäss begriffen werden können.
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