Sonderabgaben
Sonderabgaben sind neben Steuern, Gebühren und Beiträgen ein öffentliches Finanzierungsinstrument. Sonderabgaben werden wie Steuern ohne eine korrespondierende Gegenleistung des Staates erhoben. Man unterscheidet Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion und ohne Finanzierungsfunktion.
Beispiele sind die Abwasser- und Altölabgabe.
Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion dürfen nicht zur Erzielung von Einkünften für den allgemeinen Finanzbedarf des Staates erhoben, sondern lediglich zur Finanzierung besonderer Aufgaben (im Interesse der Gruppe der Abgabepflichtigen) verwendet werden. Sonderabgaben sind zeitlich zu befristen.
Sonderabgaben ohne Finanzierungsfunktion werden auch Lenkungsabgaben genannt, da durch sie die potentiellen Abgabepflichtigen zu einem bestimmten Verhalten angehalten werden sollen. Erfüllt der Abgabepflichtige das Verhaltensgebot, entfällt die Pflicht zur Abgabenzahlung.
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